Das Projekt

0C3B70D6-63E3-46FF-B2E6-ED662DA75DF6Am 12. November 1918 wurde in Deutschland das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht eingeführt. Damit waren – nach langen Kämpfen darum – endlich auch Frauen sowohl stimmberechtigt als auch im Sinne des passiven Wahlrechts wählbar. Die SPD-Abgeordnete Marie Juchacz tritt am 19. Februar 1919 als erste Frau ans Mikrofon der Nationalversammlung. Sechs Parlamentarierinnen werden am 18. März 1919 in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung begrüßt. 1925 erringt die erste Frau ein Mandat im Provinziallandtag Brandenburg.

Diese historischen Ereignisse waren ein wichtiger Anlass zur Rückschau auf den langen Weg, der in Europa von der Französischen Revolution bis in die letzten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts hinein gegangen werden musste, um das allgemeine Wahlrecht als eine der zentralen Grundlagen der Demokratie zu etablieren. Es war aber auch ein wichtiger Anlass, um Rechenschaft abzulegen, welche Auswirkungen das „männliche Wahlprivileg“ vor allem für Frauen gehabt hat und vor welcher Situation wir derzeit frauenpolitisch im Land Brandenburg und in der Landeshauptstadt Potsdam stehen.

1. Schaufenster

Schaufenster Frauenwahllokal | © Susanne Stich (2018)

img_1396Diesen Fragen stellte sich vom 23November 2018 bis zum 26. Mai 2019 Deutschlands einziges Frauenwahllokal, mit einer Ausstellung im Potsdamer Eiscafé „Evas Sünde“ in der Dortustraße 22.

Die Angebote richteten sich an alle, die sich für die Geschichte der Frauenbewegung und grundsätzlich für Frauenpolitik interessieren. Wir haben mit aktiven Politikerinnen über unterschiedliche Themen der Frauenpolitik gesprochen. Die Veranstaltungshöhepunkte können Sie in unserem Blog nachlesen.

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